Einzelmitglieder:Bau- und Immobilienfachleute mit entsprechendem Berufsausweis, die sich haupt- oder nebenberuflich mit der Schätzung von Immobilien befassen. Diese Umschreibung wird nicht eng ausgelegt. Zugelassen sind beispielsweise auch Behörden- und Gerichtsmitglieder als Auftraggeber und Empfänger von Schätzungen, Sachbearbeiter von Hypothekarinstituten, Lehrbeauftragte, Bauökonomen, Vermessungsingenieure etc.
Als Firmenmitglied:Juristische Personen, die mit dem Schätzungswesen in einem fachlichen Zusammenhang stehen , wie z.B.: Verbände oder Vereine, Berufsgruppierungen, Organisationen, Verwaltungs- und Gerichtsbehörden etc.
Einzelmitglied:Einmalige Eintrittsgebühr Fr. 150.- Jahresbeitrag Fr. 400.- (ab 70 Jahren Fr. 200.-)
Firmenmitglied:Einmalige Eintrittsgebühr Fr. 150.- Jahresbeitrag Fr. 680.-
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